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Spezieller Teil I: Die Eingriffe in der Bauchhöhle
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer e-book data mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.
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Ein solches liegt vor, wenn der Täter aus einem einheitlichen Vorsatz heraus das gleiche Rechtsgut durch eine Reihe von Einzelakten angreift, von den jeder für sich dasselbe Delikt bereits vollständig verwirklicht. Beispiel: Beispiel: Notentwendung (§ 248 a StGB) und Mundraub (§ 370 Nr. 5 StGB) sind gegenüber dem Diebstahl die s p ezielleren Gesetze. A. bricht zu verschiedenen Zeiten auf Grund eines von vornherein geplanten Entschlusses so lange in den gleichen Vorratsraum ein, bis dieser ausgeplündert ist.
Jt: Frage: Wann beginnt die Antragsfrist zu laufen, wenn die Tat am 1. 7. und die Person des Täters erst am 1. 10. bekannt wurde? Antwort: Erst am L 10. weil der Verletzte von der Straftat und von der Person des Täters Kenntnis haben muß. Frage: Angenommen aber, die Tat am L 7. war ein Mundraub nach § 370 Ziffer 5 StGB. Wie ist dann die Sachlage zu würdigen? Antwort: Die Strafverfolgung von Vbertretungen verjährt nach § 67 Abs. 3 StGB in 3 Monaten. Die Straftat verjährt somit bereits am 1. 10. und ist nicht mehr verfolgbar.
Gegenwärtig" muß der Angriff sein; d. h. er muß unmittelbar bevorstehen oder bereits begonnen haben. Rechtswidrig" muß der Angriff sein, d. h. ein Angriff, zu dem der Angreifer kein Recht hat bzw. den der Angegriffene zu dulden nicht verpflichtet ist. ,rechtswidriger Angriff" kann nur von einem Menschen ausgehen. ,Notstand" (§ 54 StGB) vor. Ausnahme: wenn das Tier Werkzeug eines Menschen ist (z. B. A. ). Welche Mittel zur Abwehr des Angriffs angewendet werden dürfen, hängt von der Schwere des Angriffs ab; d.