
By Mülle Müller, Kral Krall, E. v. Liszt, Wüteric Wüterich, Charlotte Meyer, Schimmac Schimmack, A. Wetzel
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer publication records mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Spezieller Teil I: Die Eingriffe in der Bauchhöhle
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer booklet data mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen.
- Die Frostschadenverhütung
- Das preußische Feuerbestattungsrecht: Gesetz vom 14. September 1911 nebst Erläuterungen sowie Erörterung der übrigen in Betracht kommenden Gesetze und Verordnungen
- Vorlesungen über Allgemeine Konstitutions- und Vererbungslehre: Für Studierende und Ärzte
- Die Schachtfördermaschinen: Die Dampffördermaschinen
- Der Gegenstand und die Tragweite der vier europäischen Staatskonferenzen über internationales Privatrecht: Rede, gehalten vor dem Weltkongreß der Advokaten und Juristen an der Weltausstellung in St. Louis am 29. September 1904
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Mnlich kann es beim Verletzten liegen, dessen zeitweilige Beseitigung aus der Verhandlung wiinschenswert sein kann, z. B. in Sittlichkeitssachen. Zur Einstellung des Verfahrens ist zu berichten, daB unter 309 Fallen zwischen dem 1. Januar und 10. September 1924 53 eingestellt worden sind, also 17,15%, und zwar 6mal wegen § 3 JGG. 4 von 1) Herr Jugendpfarrer Kappes-Karlsruhe, der das 2. Referat fiir die Jugendgerichtshilfe iibernommen hatte, wurde durch Krankheit im letzten Augenblick verhindert; in liebenswiirdiger Weise sprang Herr Stadtpfarrer Wuterich fiir den Erkrankten ein.
26 Krall: Ich will nunmehr zu den Bestimmungen des Gesetzes iibergehen, die seinen eigentlichen Kern ausmachen. Es ist hierbei zunachst zu bemerken, daB, abgesehen von der Hinaufsetzung der Strafmiindigkeit vom 12. auf das 14. G. in Baden, wie in vielen Bundesstaaten, im Verwaltungs- und Verordnungsweg durch Schaffung eines Jugendgerichtsverfahrens schon erstrebt und erlangt waren. G. (1. Juli 1923) stehen mir hierzu als Jugendrichter des Stadt- und Landbezirks Karlsruhe mit 138723 Einwohnern der Stadt und 35612 Einwohnern der Landgemeinden somit Erfahrungen zur Verfiigung, die ich an Jugendlichen aus einer Einwohnerzahl von 174385 Menschen gemacht habe.
Da der Segen eines guten Jugendrichters nicht bloB in seiner Personlichkeit, sondern auch in dem MaB seiner Erfahrung und in der Vertrautheit mit den Jugendverhaltnissen seines Bezirkes liegt, spreche ich den dringenden Wunsch aus, es mochten Mittel und Wege gefunder werden, daB der Jugendrichter innerhalb seines Referats vorriicken kann und nicht genotigt ist, aus Riicksicht auf seine Familie seine Stelle zu wechseln. Dem mochte ich noch die Bitte an die Justizministerien anfiigen, daB den Jugend- und Vormundschaftsrichtern in moglichst entgegenkommender Weise der Besuch von Jugendfiirsorgetagungen und die Bekanntschaft und Fiihlung mit J ugendgefangnisser und Erziehungsanstalten ermoglicht werden moge.